Venture Capital
„Mein Investor will eine 1,5fache partizipierende Liquidationspräferenz mit douple dip.“ „Kann ich gegenüber dem Investor eine Gründergarantie für das Bestehen des Patents X abgeben, das Professor Y von der TU in die Gesellschaft eingebracht hat?“ „Was passiert, wenn unsere Gründeranteile nach der Series-A im Zug von weiteren Kapitalerhöhungen weiter verwässert werden und wir schließlich die Kontrollmehrheit in der Gesellschafterversammlung verlieren?“
Die Grundidee von externen Investitionen in Startups mag einfach erscheinen – Geld gegen Geschäftsanteile. Dabei steckt der Teufel jedoch im Detail. Es haben sich bestimmte Gepflogenheiten herausgebildet, ohne deren Kenntnis man droht, über den Tisch gezogen zu werden. Investitionen finden typischerweise in sogenannten „Beteiligungsrunden“ statt, in welchen Investitionen gebündelt vorgenommen werden. Je nach Phase der Unternehmung unterscheidet man nach Seedphase und Angelrunde, die größeren späteren Runden heißen nach Buchstaben Series-A, Series B usw.
Wir beraten ganzheitlich zum Venture Capital, also nicht ausschließlich rechtliche Aspekte, sondern auch damit verknüpfte unternehmerische Aspekte, wie etwa ob das Geschäftsmodell gute Möglichkeiten zum „Boot-strapping“ bietet, wie sich die Marktlage zur Verfügbarkeit von Investitionskapital insgesamt darstellt, oder ob im Einzelfall eine Finanzierung durch Crowdfunding, Bankkredit oder Wandelkapital gangbar erscheint und welche Voraussetzungen dort bestehen.